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2.1 Begriffsdefinitionen

Bei dem Materialwert einer Münze unterscheidet man zwischen ihrem Rauhgewicht (=Gesamtgewicht), und ihrem Feingewicht (=Edelmetallgehalt). Die Silbermünzen des Altertums beispielsweise wurden in Feinheiten von 980/1000 bis 990/1000 geprägt und auch im Mittelalter waren Feinheiten zwischen 900/1000 bis 990/1000 üblich. Hier stimmt der Nennwert der Münze mit seinem Materialwert überein, was sie zu echtem Währungsgeld macht. Im 20. Jahrhundert wurde das Feingewicht immer geringer und es setzten sich die Scheidemünzen oder auch Kurantmünzen durch, bei denen der Metallwert unter dem Prägewert liegt. Hier schwankt der Silbergehalt zwischen 945/1000 und 400/1000 [ULM76].

Weiterhin sind bei Münzen zwei Seiten zu unterscheiden. Es ist schwierig zu bestimmen, welche die Vorder- und Rückseite darstellt. Man spricht z.B. von Vorderseite, Avers, Bildseite, Schauseite, Wertseite, Schriftseite, Adlerseite, Rückseite, Revers, ,,eine Seite`` und ,,andere Seite`` usw. In Deutschland wurde die Adlerseite gesetzlich zur Vorderseite einer Münze erklärt [JAE91].

Ein weiterer für diese Arbeit wichtiger Punkt ist die genaue Unterscheidung von Fälschung, Nachahmung, Nachprägung und manipulierter Münze.

Fälschung

Nach § 146 StGB u.f. macht sich derjenige der Falschmünzerei schuldig, der unberechtigt Geldzeichen (Münzen, Banknoten) nachmacht und in Verkehr bringt. Man kann also nur gesetzliche Zahlungsmittel als ,,echt`` bezeichnen, während nachgemachte oder unbefugt geprägte gültige Geldzeichen, die als Zahlungsmittel in Umlauf gebracht werden sollen, im juristischen Sinne Fälschungen sind.

Nachahmung

Als Nachahmung oder Nachbildung sind alle die außer Kurs gesetzten Münzen oder Medaillen anzusehen, die nachgemacht und nicht auch für den Laien erkennbar eindeutig als solche gekennzeichnet wurden. Nachahmungen sollen als ,,echte`` Stücke in den Handel gebracht werden. Für gewöhnlich werden auch Nachbildungen als Fälschung bezeichnet.

Neuprägung

Der Begriff Nach- oder Neuprägung findet sich weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung. Mit Nachprägung bezeichnet man Münzen, die zeitlich später geprägt wurden, aber z.B. frühere Jahreszahlen tragen. Sie unterscheiden sich weder äußerlich noch nach ihrem Status von ihren Originalprägungen. Nachprägungen sind echte Münzen.

Manipulierte Münze

Als letzter Begriff sei hier noch die manipulierte oder verfälschte Münze angesprochen. Hierbei handelt es sich um die Veränderung einer sonst echten Münze in ihren Geprägedetails. Juristisch handelt es sich je nach Umstand um einen Betrugsversuch oder einen vollendeten Betrug. Werden gesetzlich Zahlungsmittel manipuliert, kann gegebenenfalls Falschmünzerei vorliegen.

Falschmünzerei ist eine Straftat, während Nachahmungen im Sinne § 11a des Münzgesetzes als Ordnungswidrigkeit gelten.



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